STUDIEREN MIT KIND
An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) gibt es für Studierende mit Kindern sowohl im Bachelorstudium als auch im dezentralen Abschnitt des Masterstudiums (1. Studienjahr) auf dem Campus Villingen-Schwenningen sowie an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) im zentralen Abschnitt des Masterstudiums (2. Studienjahr) zahlreiche Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Studium und Familie.
Studieren an der HfPolBW im Bachelorstudium und dezentralen Studienabschnitt des Masterstudiums
Familienfreundliche Studienbedingungen im Bachelorstudium
Sofern sich genügend Studierende mit entsprechendem Bedarf finden, wird eine Studiengruppe eingerichtet, die durch an Betreuungszeiten angepasste Vorlesungszeiten den Bedürfnissen von Studierenden mit Kindern Rechnung trägt. Die Vorlesungen dieser familienfreundlichen Studiengruppe finden in der Regel zwischen 8:00 und 16:00 Uhr statt. Eltern, die täglich nach Hause fahren oder ihr Kind die Woche über nach Villingen Schwenningen mitbringen, erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Kinder zeitgerecht von einer Tageseinrichtung abzuholen. Gleichzeitig ist in dieser Studiengruppe ein ,,Betreuungskorridor" innerhalb der Woche mit früherem Vorlesungsende am Dienstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr und späterem Vorlesungsbeginn am Mittwoch um 9:00 Uhr vorgesehen. Dadurch sollen Eltern, die weiter von der Hochschule entfernt wohnen, die Möglichkeit bekommen, während der Woche einen etwas längeren Aufenthalt zu Hause einzuplanen.
Am Montag beginnen die Vorlesungen um 10:00 Uhr, um eine Anreise mit Kind zu erleichtern. Um verlässliche Vorlesungszeiten zu gewährleisten, soll eine Verlegung von Lehrveranstaltungen in dieser Studiengruppe die Ausnahme sein.
Die Aufnahme erfolgt - priorisiert nach Bedürftigkeitsgesichtspunkten - in der Regel auf Antrag vor Studienbeginn. Jedoch ist auch während des Studiums unter Umständen ein Wechsel in diese Studiengruppe möglich. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in diese Studiengruppe besteht nicht.
Die Hochschule ist darüber hinaus bemüht, in begründeten Einzelfällen familiengerechte Lösungen zu finden. In Notsituationen können Studierende zur Kindererziehung durch individuelle, wochen- oder tageweise Präsenzfreistellungen in Form von hybrider Vorlesungsteilnahme, abhängig von den Studieninhalten, unterstützt werden.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) kann zudem ein Anspruch auf Sonderurlaub bestehen.
Familienfreundliche Studienbedingungen im dezentralen Abschnitt des Masterstudiums
Im Masterstudium ist die Einrichtung einer familienfreundlichen Studiengruppe im ersten Studienjahr, das auf dem Campus Villingen-Schwenningen durchgeführt wird, aufgrund der Jahrgangsgrößen nicht möglich. Die Stundenpläne werden nach Möglichkeit so geplant, dass die Vorlesungszeiten nicht bis in die Spätnachmittags- oder Abendstunden reichen.
Die Hochschule ist darüber hinaus bemüht, in begründeten Einzelfällen familiengerechte Lösungen zu finden. In Notsituationen können Studierende zur Kindererziehung oder zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger durch individuelle, wochen- oder tageweise Präsenzfreistellungen in Form von hybrider Vorlesungsteilnahme, abhängig von den Studieninhalten, unterstützt werden.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) kann zudem ein Anspruch auf Sonderurlaub bestehen.
Unterbringung von Eltern mit Kindern auf dem Campus
Studierende können ihre Kinder und auch ggf. ihre Partnerinnen oder Partner unter der Woche zum Campus mitbringen. Sie erhalten dann – soweit die räumlichen Kapazitäten ausreichen - die Möglichkeit, eine „Doppeleinheit“ direkt auf dem Campus anzumieten. Diese kostet monatlich derzeit ca. 430 € und besteht aus zwei Zimmern mit je ca. 16 qm, verbunden durch ein Badezimmer mit Dusche und WC. Auf dem Stockwerk befindet sich eine Küchenzeile in Gemeinschaftsnutzung. Alle Eltern mit Kindern – unabhängig davon, ob sie sich im Grund- oder Hauptstudium des Bachelorstudiengangs oder im Masterstudiengang befinden - werden in räumlicher Nähe zueinander untergebracht, in der Regel im Erdgeschoss bzw. im 1. OG des B-Gebäudes. Unterbringungswünsche können auf dem Antrag auf Aufnahme in eine familienfreundliche Studiengruppe angegeben werden.
Eine Teilnahme von Kindern und Partnerinnen oder Partnern an der Verpflegung in der Mensa auf dem Campus ist grundsätzlich gegen Bezahlung durch den Erwerb einer Gästekarte möglich.
Kinderbetreuung in der städtischen Kindertagesstätte Hochschule Polizei
Kinder von Studierenden an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg können im Rahmen eines Platzkontingents der Hochschule in der städtischen Kindertagesstatte (Kita) auf dem Campus betreut werden. In der Kita gibt es vier Gruppen, zwei Krippengruppen à 10 Kinder unter drei Jahren und zwei altersgemischte Gruppen à 20 Kinder bis zum Schuleintritt. Die städtische Kindertagesstätte hat ein besonderes Profil im Bereich Bewegung, Motorik, Sport, ergänzt durch einzelne naturpädagogische Elemente.
Für die Betreuung fallen die in der Stadt Villingen Schwenningen üblichen Elternbeiträge an, die je nach Kinderzahl gestaffelt sind. Betreuungswünsche zum Start des Kindergartenjahrs im September sind möglichst bis zum jeweiligen Stichtag der Stadt Villingen Schwenningen Ende Februar (ggf. also umgehend nach Einladung zur Zulassungsprüfung) über die zentrale Vormerkstelle bei der Stadt Villingen-Schwenningen anzumelden. Im Formular ist zwingend die Zugehörigkeit zur Hochschule für Polizei Baden-Württemberg offenzulegen, da nur dann das Kontingent der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg abgerufen werden kann. Falls das Studium nicht angetreten und der Kitaplatz daher nicht benötigt wird, sollte die Vormerkung umgehend zurückgezogen werden, damit der Platz ggf. an andere Kinder vergeben werden kann.
Ferienbetreuung & Randzeitenbetreuung
Die Schließzeiten der Kindertagesstätte auf dem Campus im Sommer liegen teilweise während des Semesters bzw. in Prüfungszeiten. Dadurch kommt es für manche Familien mit Kindern zu Betreuungsengpässen. Die Stadt Villingen-Schwenningen bietet für Kinder über drei Jahren nach frühzeitiger Vorabsprache eine Ferienbetreuung in einer anderen Kindertagesstätte an.
Unterstützung in familiären Notfällen
Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg unterstützt Studierende in familiären Notfällen. So kann u. a. zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, Sonderurlaub gewährt werden. Auch falls der betreuende Elternteil einer Familie vorübergehend ausfällt, z. B. durch einen Krankenhausaufenthalt, kann dem studierenden Elternteil Sonderurlaub zur Betreuung eines Kindes, welches das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, gewährt werden.
Elternzeit
Grundsätzlich haben Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Elternzeit gem. § 40 AzUVO. Im Hinblick auf die Vorgaben des Hochschulrechts und der Struktur des Studiums sollte bei der Inanspruchnahme der Elternzeit den Rhythmus des Semesterverlaufs berücksichtigt werden, um somit eine Vereinbarkeit von Studium und Elternzeit zu gewährleisten. So ist es möglich, das Studium aufgrund der Geburt eines Kindes z. B. nach dem Grundstudium zu unterbrechen und nach einer Phase der Elternzeit mit dem nächsten oder einem der folgenden Jahrgänge an dem Punkt wiederaufzunehmen, an dem das Studium unterbrochen wurde.
Teilzeit im Praktikum
Es handelt sich beim Studium an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg um ein Vollzeitstudium. Dies gilt für die theoretischen und praktischen Semester.
In begründeten Ausnahmefällen besteht zur Vereinbarkeit von Studium und Familie die Möglichkeit, die Arbeitszeit im praktischen Semester (somit nicht im erfahrungsbasierten Studium) um maximal 25 % zu reduzieren, ohne dass sich dadurch die Gesamtstudienzeit verlängert. Eine Reduzierung in einem höheren Umfang ist möglich, jedoch verlängert sich dann das Studium um mindestens ein Jahr, da auch hier der Semesterverlauf berücksichtigt werden muss.
Schwangerschaft während des Studiums
Sobald eine Schwangerschaft bekannt ist, soll dies unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnissen, aus dem der voraussichtliche Tag der Entbindung hervorgeht, angezeigt werden. Hierzu steht der Leiter des Sachbereichs Prüfungsamt/Bildungsbetrieb über das Studierendensekretariat zur Verfügung.
Es gelten die Vorschriften aus der AzUVO über den Mutterschutz mit dem Ziel, dass durch den Studienbetrieb während der Schwangerschaft weder die Gesundheit der Mutter noch die des Kindes gefährdet werden darf.
Konkret bedeutet dies, dass Sie Mitteilung der Schwangerschaft nicht mehr
- am Einsatztraining/Schießen teilgenommen werden darf und
- eine Befreiung von den Sporteinheiten erfolgt.
- Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden (Schutzfristen; § 32 Abs. 1 und 2 AzUVO).
Nachteile für den Studienverlauf ergeben sich dadurch nicht.
Bei dem Verbot vor der Entbindung handelt es sich um ein generelles Verbot. Das bedeutet, dass das Beschäftigungsverbot durch eine eigene ausdrückliche Erklärung, weiter am Studienbetrieb teilhaben zu wollen (Besuch von Lehrveranstaltungen), aufgehoben werden kann.
Im Gegensatz dazu stellt die Schutzfrist nach der Entbindung ein absolutes Beschäftigungsverbot dar. Eine Ausnahme besteht jedoch z. B. für Prüfungen, an denen auf eigenen Wunsch hin teilgenommen werden kann. In diesen begründeten Einzelfällen oder auch, wenn die Teilnahme von Schwangeren an Prüfungen vor der Mutterschutzfrist erfolgt, können Nachteilsausgleiche gewährt werden, z. B. die Möglichkeit, einen Sitzball, einen Stehtisch o. ä. zu nutzen.
Sollten durch die Schwangerschaft (oder auch aus anderen Gründen) während eines fachtheoretischen Studienabschnitts mehr als 40 Krankheitstage entstehen, kann selbst entschieden werden, ob an den Prüfungen, die den Studienabschnitt abschließen, teilgenommen - oder der Studienabschnitt wiederholt wird. Wird an den jeweiligen Prüfungen teilgenommen, entfällt die Möglichkeit der Wiederholung des Studienabschnitts (APrO-gPVD).
Aurora Cosco
Zentrale Ansprechpartnerin zum Thema "Studieren mit Kind"
Carmen Merz
Leiterin Kindertagesstätte Campus Villingen-Schwenningen
Ansprechpartnerin bei Fragen zur städtischen Kindertagesstätte
Studieren an der DHPol im zentralen Studienabschnitt des Masterstudiums
Familienfreundliche Studienbedingungen im Masterstudiengang
In begründeten Ausnahmefällen können zur Kindererziehung, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder bei Erkrankung nach § 2 Abs. 1 PrüfO-MA-PM über das IM-LPP modifizierte Studienabläufe bei der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) beantragt werden. Im Rahmen modifizierter Studienabläufe werden Studierende durch individuelle, wochen- oder tageweise Präsenzfreistellungen in Form von hybrider Vorlesungsteilnahme oder eigenständiger Nacharbeitung, abhängig von den Studieninhalten und persönlichen Erfordernissen, unterstützt. Die DHPol ist darüber hinaus grundsätzlich bemüht, Präsenz- und Onlinelehrphasen sinnvoll zusammenzufassen.
Unter Umständen ist auch eine Unterbrechung oder Verlängerung des Masterstudiengangs möglich.
Daneben besteht auch im Masterstudium unter Maßgabe der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach AzUVO Anspruch auf Sonderurlaub. Die Entscheidungen hierüber trifft die DHPol.
Familienfreundliche Unterbringung
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Studium bietet die DHPol neben Familienzimmern in der Mensa auch ein Verpflegungsangebot für Kinder auf dem Campus.
Die Familienzimmer sind als großzügige Studierendenzimmer mit Miniküche, Doppelbett, Schreibtisch und einer Couch ausgestattet.
Betreuungsmöglichkeiten
Kinder von Studierenden der DHPol im Alter von bis zu sechs Jahren können in der nahegelegenen Kooperationskita „Kinderladen“ betreut werden. Das Betreuungsangebot kann während der Präsenzveranstaltungen in Anspruch genommen werden (Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr).
Nähere Informationen zur Kinderbetreuung und ein Erfahrungsbericht zum Studieren mit Kind sind im Internet auf der Website der DHPol abrufbar. Die Ansprechpersonen an der DHPol vermitteln und beraten gerne bei der Anmeldung.
Die Gewährleistung von familiengerechten Studienbedingungen ist für die HfPolBW ein wichtiges Anliegen. Das Team der Gleichstellungsbeauftragten und das Prüfungsamt berät gerne individuell - auch falls mit dem Gedanken gespielt wird, das Studium nicht fortzusetzen oder gar nicht erst aufzunehmen.
Gemeinsam kann sicherlich eine individuelle Lösung für die jeweilige persönliche Lebenssituation gefunden werden.
Weitere allgemeine Informationen zu den vorlesungsfreien Zeiten und den Urlaubsregelungen im Bachelorstudium sind auf der Seite des Studierendensekretariat eingestellt.
Die vorlesungsfreien Zeiten im Februar/März sowie im Sommer folgen unmittelbar auf eine in der Regel zweiwöchige Klausur- bzw. Prüfungsphase. Einzelheiten zu den Klausur- und Prüfungsphasen werden durch das Prüfungsamt der HfPolBW mitgeteilt.