STUDIENKOMMISSION
Die Studienkommission der HfPolBW hat die Aufgabe der Qualitätssicherung des Studiums. Sie setzt sich aus vier Dozierenden der Fakultäten, der Gleichstellungsbeauftragten sowie je einer AStA-Vertretung eines Studienjahrgangs zusammen und wird regelmäßig für zwei Jahre eingesetzt. Die oder der Vorsitzende (Studiendekan/Studiendekanin) wird für zwei Jahre gewählt. Seit 2021 übt dieses Amt der Jurist Professor Dr. Berthold Kastner aus.
Kernaufgabe der Studienkommission ist die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung des Studiums. In ihren Händen liegt auch die kontinuierliche Evaluation der Lehrveranstaltungen, deren Ergebnisse eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der Lehre darstellen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die didaktische Fortbildung des Lehrpersonals. Darüber hinaus werden pro Jahr und Studienjahrgang zwei Module bezüglich ihrer Struktur und Prüfungsformen in der Verantwortung der Studienkommission evaluiert. Schließlich werden in regelmäßigen Abstanden auch die Studiengänge insgesamt evaluiert.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den studentischen Vertreterinnen und Vertretern innerhalb der Kommission hat sich bisher eine sehr gute Kommunikation mit den Studierenden herauskristalisiert - aber auch Anregungen und Fragen aus der Studierendenschaft selbst sind bei uns stets willkommen. An die Studienkommission bzw. den Studiendekan können Sie sich als Studierende bei Fragen oder Problemen im Bereich des Studien- und Prüfungsbetriebes wenden: die Studienkommission hat u.a. den Auftrag, für Abhilfe bei Beschwerden hier zu sorgen, insbesondere auch dann, wenn z. B. in Lehrveranstaltungen didaktisch schwierige oder problematische Situationen in der Lehre bzw. in Lernsituationen oder Lernabläufen auftreten.
Sie können persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen:
Prof. Dr. Berthold Kastner
Fakultät III | Studiendekan
Jürgen Renz
Polizeidirektor
Fakultät I | Prodekan
Prof. Dr. Thomas Mößle
Fakultät II
Prof. Dr. Kirstin Bunge
Fakultät IV