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STUDIENINFORMATIONEN

Durch den Senat werden für jedes Kalenderjahr die vorlesungsfreien Zeiten beim fachtheoretischen Studium für den gehobenen Poilizeivollzugsdienst beschlossen. Diese sind nicht unbedingt identisch mit Ferien bzw. Urlaubszeiten. 

Die auf das jeweilige Urlaubsjahr in Abzug zu bringenden Urlaubstage für die Zeit des jeweiligen fachtheoretischen Studiums werden durch den Sachbereich Prüfungsamt/Bildungsbetrieb am Jahresende für das Folgejahr bekannt gegeben.

Vorlesungen finden grundsätzlich im nachfolgend aufgeführten Zeitraum statt. Ausnahmen davon sind im Einzelfallmöglich.

  • Montag:        08.00 - 20.00 Uhr
  • Dienstag:      08.00 - 16.00 Uhr
  • Mitt­woch:     08.00 - 20.00 Uhr
  • Don­nerstag: 08.00 - 20.00 Uhr
  • Freitag:          08.00 - 16.00 Uhr

Im Grundstudium und im Haupt­stu­dium finden die Vorlesungen in Stu­dien­gruppen statt.

Der Senat der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg hat für das fachtheoretische Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Kalenderjahr 2024 folgende vorlesungsfreie Zeiten beschlossen:

Weihnachten 2023/2024: 27.12.2023 - 05.01.2024
Februar/März: 12.02.2024 - 31.03.2024
Freitag nach Chr. Himmelfahrt: 10.05.2024
Pfingsten: 21.05.2024- 31.05.2024
Sommer: 29.07.2024 - 29.09.2024
Freitag nach Tag d. Deutschen Einheit: 04.10.2024
Weihnachten 2024/2025: 23.12.2024 - 05.01.2025

Diese Zeiten sind nicht unbedingt identisch mit Ferien- und Urlaubszeiten, sie bedeuten vielmehr, dass keine Vorlesungen stattfinden. Prüfungen, andere Unterrichtsformen, Bearbeitung und Verteidigung der Bachelorthesis sowie Selbststudium sind in dieser Zeit möglich.

Für die auf das Urlaubsjahr 2024 entfallende Zeit des fachtheoretischen Studiums sind folgende Urlaubstage in Abzug zu bringen:

  • 44. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.01. - 31.03.2024:      7 Tage
  • 45. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.04. - 31.12.2024:    22 Tage
  • 46. Studienjahrgang für die Zeit vom 01.01. - 30.09.2024:    22 Tage
  • 2. Studiengang des Studiums im Ausbildungsdienst
    für die Zeit vom 01.01. - 30.09.2024:                                           22 Tage
  • 3. Studiengang des Studiums im Ausbildungsdienst
    für die Zeit vom 01.10. - 31.12.2024:                                             4 Tage

Für die künftigen Studierenden des 47. Studienjahrgangs, die im Oktober 2024 mit dem fachtheoreischen Studium an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen beginnen,sind für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2024 insgesamt 
4 Urlaubstage in Abzug zu bringen.

Der Erholungsurlaub im fachtheoretischen Studium ist durch die vorlesungsfreien Teiten abgegolten.

Der Senat der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg hat für das fachtheoretische Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Kalenderjahr 2025 folgende vorlesungsfreie Zeiten beschlossen:

Weihnachten 2024/2025: 23.12.2024 - 05.01.2025
Februar/März: 10.02.2025 - 28.03.2025
Freitag nach Chr. Himmelfahrt: 30.05.2025
Pfingsten: 10.06.2025- 20.06.2025
Sommer: 28.07.2025 - 26.09.2025
Weihnachten 2025/2026: 29.12.2025 - 05.01.2026

Diese Zeiten sind nicht unbedingt identisch mit Ferien- und Urlaubszeiten, sie bedeuten vielmehr, dass keine Vorlesungen stattfinden. Prüfungen, andere Unterrichtsformen, Bearbeitung und Verteidigung der Bachelorthesis sowie Selbststudium sind in dieser Zeit möglich.

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