INSTITUTSBEREICH POLIZEILICHE AUSLANDSEINSÄTZE
Mit Beschluss vom 25. November 1994 entschied die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes (IMK), dass sich fortan auch die Länder an internationalen Friedensmissionen beteiligen. Gleichzeitig wurde zur Koordinierung und Steuerung die Einrichtung der ständigen Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM) beschlossen. Die konstituierende Sitzung der AG IPM war am 10. Januar 1996 in Hamburg.
Ihr stehen zur Vor- und Nachbereitung von zukünftigen Missionsteilnehmern bundesweit insgesamt drei Einrichtungen des Bundes und der Länder als Trainingszentren zur Verfügung. Eine dieser Fortbildungsstätten ist der Institutsbereich Polizeiliche Auslandseinsätze (IB PA ehemals GPA).
Gemäß den Leitlinien der AG IPM und den Weisungen des Innenministeriums Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium hat der IB PA zwei Hauptaufgaben: