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MASTERSTUDIENGANG

Neben dem Bachelor-Studiengang wird an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) auch ein Masterstudiengang abgehalten. Im Rahmen des Masterstudiengangs sind über die ersten beiden Semester die Module 1-9 durch die HfPolBW zu vermitteln; das Modul 10 fällt ebenfalls der HfPolBW zu, betrifft jedoch den externen Aufenthalt bei der Bundespolizei.

Das dritte und vierte Semester (Module 11-19) absolvieren die Ratsanwärterinnen und Ratsanwärter an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster (Nordrhein-Westfalen). Der Masterstudiengang besteht i. d. R. aus bis zu 26 Personen. Er studiert nach dem modularisierten Curriculum des Masterstudiengangs "Public Administration - Police Management" der DHPol. Rechtliche Basis ist neben der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang die baden-württembergische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Polizeivollzugsdienst (APrOPol hD).

Die zu vermittelnden Module sind interdisziplinär aufgebaut und bedürfen einer fakultätsübergreifenden Planung/Koordinierung. In diesem Zusammenhang wurden für jedes Modul so genannte "Modulkoordinatoren" benannt. Deren Aufgabe ist es, hochschulintern für eine Abstimmung der einzelnen Lehrinhalte im Modul zu sorgen, sowie im Netzwerk mit den Modulkoordinatoren der anderen Ausbildungsträger (andere Bundesländer) auf eine bundesweit abgestimmte Stoffvermittlung hinzuarbeiten.

Als Ausbildungsleiter der Studierenden fungiert die Präsidentin bzw. der Präsident der HfPolBW, die Betreuung erfolgt durch die vier Fakultäten der HfPolBW.

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