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KURATORIUM

Das Kuratorium der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg setzt sich aus Vertretern des Innenministeriums, des Wissenschaftsministeriums, der Polizeiführung des Landes, der Stadt Villingen-Schwenningen, der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie der Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg zusammen. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die Hochschule in ihrer Arbeit zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Hochschule mit der Praxis zu fördern. Das Kuratorium ist zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschule zu hören. Die Mitglieder des Kuratoriums tagen jährlich einmal an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.

Behörde, Institution Mitglied im Kuratorium
Vertretung des Innenministeriums als Vorsitz*
und zwei weitere Vertretungen des Innenministeriums*
Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
N. N.
N. N.
Vertretung des Wissenschaftsministeriums Ass. iur. Cora Gottfreund
Präsident
Prorektorin bzw. Prorektor
Vizepräsident
Gleichstellungsbeauftragte
der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Präsident Matthias Zeiser
N. N.
Vizepräsident Jürgen von Massenbach-Bardt
Gleichstellungsbeauftragte Prof. Dr. Annina Baumgartner
Vertretung der Stadt Villingen-Schwenningen Oberbürgermeister Jürgen Roth
Vertretung der regionalen Polizeipräsidien (PP)* Polizeipräsident Hubert Wörner (PP Konstanz)
--- 2. Vertretung derzeit nicht besetzt ---
Vertretung des Polizeipräsidiums Einsatz* Polizeipräsident Anton Saile
Vertretung des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei* Präsident Thomas Berger
Vertretung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg* Präsident Andreas Stenger
Vertretung des Landesamts für Verfassungsschutz* Präsidentin Beate Bube
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Baden-Württemberg* Erster Kriminalhauptkommissar Gundram Lottmann
Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Baden-Württemberg* Erster Polizeihauptkommissar Ralf Kusterer
Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Baden-Württemberg* Kriminalhauptkommissar Steffen Mayer

* Für die Amtszeit bis 16.05.2025, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamtes, durch das Innenministerium berufen
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