Kuratorium
Das Kuratorium der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg setzt sich aus Vertretern des Innenministeriums, des Wissenschaftsministeriums, der Polizeiführung des Landes, der Stadt Villingen-Schwenningen, der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie der Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg zusammen. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die Hochschule in ihrer Arbeit zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Hochschule mit der Praxis zu fördern. Das Kuratorium ist zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschule zu hören. Die Mitglieder des Kuratoriums tagen jährlich einmal an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.
Mitglieder des Kuratoriums der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg:
Behörde, Institution
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Mitglied im Kuratorium
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Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzender *
und zwei weitere Vertreter des Innenministeriums * |
Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Leitender Ministerialrat Dietrich Moser von Filseck Inspekteur der Polizei Detlef Werner |
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Vertreter des Wissenschaftsministeriums
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Ministerialrätin Simona Dingfelder
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Präsident, Prorektorin und Vizepräsident
der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
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Präsident Martin Schatz
Prorektorin Prof. Dr. Judith Hauer N.N. |
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Vertreter der Stadt Villingen-Schwenningen
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Oberbürgermeister Jürgen Roth
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Vertreter der regionalen Polizeipräsidien *
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Polizeipräsident Reiner Möller
Polizeipräsidentin Caren Denner |
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Vertreter des Polizeipräsidiums Einsatz *
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Polizeipräsident Ralph Papcke
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Vertreter des Präsidiums Technik, Logistik,
Service der Polizei * |
N.N.
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Vertreter des Landeskriminalamts *
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N.N.
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Vertreter des Landesamts für Verfassungsschutz *
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Präsidentin Beate Bube
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Gewerkschaft der Polizei,
Landesbezirk Baden-Württemberg * |
Polizeihauptkommissar Hans-Jürgen Kirstein
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Deutsche Polizeigewerkschaft,
Landesverband Baden-Württemberg * |
Erster Polizeihauptkommissar Ralf Kusterer
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Bund Deutscher Kriminalbeamter,
Landesverband Baden-Württemberg * |
Kriminalhauptkommissar Steffen Mayer
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* Für die Amtszeit bis 16.05.2021, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamtes, durch das Innenministerium berufen