HILFE BEI DISKRIMINIERUNG, BELÄSTIGUNG,...
Antidiskriminierung
Nach dem Landeshochschulgesetz sind Hochschulen in der Pflicht, neben der Gleichstellungsbeauftragten zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Mann und Frau sowie der Beratungsstelle bei sexueller Belästigung auch eine Antidiskriminierungsstelle einzurichten. Die Ansprechperson für Antidiskriminierung wirkt darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen (z. B. aufgrund der Hautfarbe), wegen der ethnischen Herkunft (vorurteilsbehaftete Zuschreibungen aufgrund der Herkunft bzw. der vermeintlichen Herkunft) oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden.
Thorsten Lange
Kriminaloberrat
Beschwerdestelle
Nach § 13 des AGG haben Beschäftigte der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen rassistischen Gründen, ethnischer Herkunft oder der religiösen oder weltanschaulichen Identität benachteiligt fühlen.
Heide Lienau
Regierungsamtfrau
Daniel Wiedmann
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes Phänomen. An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg soll sexuelle Belästigung keinen Platz haben. Gemäß 3. HRÄG gibt es an unserer Hochschule daher seit Februar 2015 eine Anlaufstelle für Probleme und Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Prof. Dr. Knut Latscha und Prof. Dr. Karoline Ellrich stehen Ihnen jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Sexuelle Belästigung ist als Angriff auf die Menschenwürde zu verstehen. Häufig sind sexuelle Belästigungen Ausdruck von Machtverhältnissen zwischen Mann und Frau. Besonders am Arbeitsplatz oder in Ausbildungsverhältnissen wie Hochschulen werden Erfahrungen mit sexueller Belästigung daher verschwiegen, weil man negative berufliche Konsequenzen fürchtet. Allerdings sind auch Männer von sexueller Belästigung betroffen, und das weitaus häufiger als allgemein angenommen.
Sexuelle Belästigung kann dabei viele Gesichter haben:
• aufdringliche Blicke und taxierendes Anschauen
• Poster, Pin-ups oder pornographische Bilder am Arbeitsplatz
• anzügliche Witze
• anzügliche Bemerkungen über Figur, Kleidung oder Aussehen sowie sexuelles Verhalten im Privatleben
• Mails, Nachrichten, sms mit sexuellen Inhalten und Anspielungen
• „Grapschen“ und Berührungen (diese können auch zufällig sein oder erscheinen) oder körperliche Annäherungen
• Aufforderung zu sexuellen Handlungen
• Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem „Entgegenkommen“ oder Androhung von Nachteilen bei sexueller Verweigerung
• exhibitionistische Handlungen
Es ist nicht immer leicht, diese Aufdringlichkeiten – sofern diese für Sie unangenehm sind – bestimmt zurückzuweisen und Ihr Gegenüber aufzufordern, dies zu unterlassen, ihn oder sie zur Rede zu stellen.
Egal, ob Sie an der Hochschule arbeiten oder hier studieren: Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie in Fragen zu sexueller Belästigung unterstützen können. Wir behandeln Ihr Anliegen absolut vertraulich und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungs- und Verfahrenswegen.
Prof. Dr. Knut Latscha
Dipl.-Psychologe & Psychologischer Psychotherapeut
Prof. Dr. Karoline Ellrich
Dipl.-Psychologin