GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist Aufgabe und Qualitätsmerkmal von Hochschulen. Das Gleichstellungsteam unterstützt und berät die Hochschulleitung bei der tatsächlichen Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
- Wir unterstützen die Hochschulleitung bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen sowie Studentinnen.
- Wir haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Hochschulleitung.
- Wir sind nicht weisungsgebunden.
- Wir sind landes- und bundesweit vernetzt.
- Wir sind bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die berufliche Situation von Frauen betreffen, frühzeitig zu beteiligen.
- Alle Studierende und das wissenschaftliche Personal können sich jederzeit mit Anliegen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, ohne Einhaltung des Dienstweges, an uns wenden. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Wir beraten schon während des Studiums über Möglichkeiten der beruflichen Förderung von Frauen in Bezug auf Berufs- und Karrierewege.
- Zusätzlich zur zentralen Ansprechperson der Hochschule bei Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie sind wir bei Bedarf bei der Suche nach individuellen Lösungen behilflich.
- Wir beraten bei persönlichen Problemen im studentischen und beruflichen Kontext.
- Studierende
- Wissenschaftliches Personal