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FORSCHUNGSKOMMISSION

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) hat - wie jede Hochschule für angewandte Wissenschaften - einen Forschungsauftrag (vgl. insbesondere §§ 2, 3 Landeshochschulgesetz sowie § 2 Abs. 1, § 12 und § 13a Verordnung der Landesregierung über die Errichtung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (Errichtungsverordnung HfPolBW - ErV HfPolBW).

Während sich dieser Forschungsauftrag für die Professoren unmittelbar aus ihrem Amt ergibt, werden die Aufgabe und die Freiheit der Forschung auch den hauptamtlich an der Hochschule lehrenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des höheren Dienstes übertragen. Sie sind insoweit den Professoren gleichgestellt (§ 12 Abs. 2 ErV HfPolBW).

Unsere Forschungskommission besteht aus vier Mitgliedern. Jede Fakultät ist mit einem gewählten Mitglied vertreten. Als Forschungskommission sehen wir unsere Aufgabe darin, die Forschung an der HfPolBW inklusive angegliederter Institute und Einrichtungen zu unterstützen.

Die Unterstützung hat folgende Ziele:  

  • Sichtbarkeit der Forschungsleistung an der HfPolBW verbessern
    (z. B. durch Auflistung von Forschungsprojekten und Publikationen auf der Hochschulseite)
  • Schaffung einer forschungsfreundlichen Umgebung an der HfPolBW
    (z. B. durch Promotionsmöglichkeiten; Hinweise auf Ausschreibungen und Call for Papers)
  • Beratung und Hilfeleistung bei Forschungsprojekten an der HfPolBW
    (z. B. auf Anfrage hinsichtlich einzelner Fragestellungen rund um Forschungsvorhaben beraten oder Beratung vermitteln);
  • Organisatorische Unterstützung der Forschenden an der HfPolBW
    (z. B. im Forschungsmanagement bei der Nutzung von Online-Portalen)
  • Vernetzung und Kooperation mit nationalen und internationalen Forschungsakteuren
    (z. B. durch Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, Institutionen, Behörden usw.)
  • Koordination von Anfragen als Ansprechpartner für externe wissenschaftliche Anfragen (z. B. durch Vermittlung von Experten für externe Akteure)

Mit den genannten Zielen ist die Forschungskommission Anlauf- und Koordinierungsstelle in Forschungsfragen. Wissenschaftliche Projekte an der HfPolBW und Forschungsinitiativen der jeweiligen Fakultäten werden in allen Phasen unterstützt. Dabei sollen Forschungsstrukturen geschaffen und die Forschungsprofile der Fakultäten weiterentwickelt werden.

MITGLIEDER DER FORSCHUNGSKOMMISSION

Professor Dr. Johannes Fähndrich, Leiter und Dozent der Fachgruppe Angewandte Informatik, Cybercrime und digitale Spuren in der Fakultät 4 Sozialwissenschaften und Vorsitzender der Forschungskommission

Prof. Dr. Johannes Fähndrich


Fakultät IV | Vorsitzender

Polizeioberrat Florian Hauser, Dozent der Fachgruppe Einsatzwissenschaften in der Fakultät 1 und Mitglied der Fakultät 1 in der Forschungskommission

Florian Hauser
Polizeioberrat


Fakultät I | Mitglied Forschungskommission

Tim Krenzel, Dozent in der Fachgruppe Kriminologie der Fakultät 2Kriminalwissenschaften und Mitglied der Forschungskommission

Tim Krenzel M. A.
Kriminaloberkommissar


Fakultät II | Mitglied Forschungskommission

Professor Dr. Wolfgang Ziebarth,, Dozent in den Fachgruppen Staats- und Verfassungsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes, Eingriffsrecht sowie Polizeirecht/Verwaltungsrecht der Fakultät 3 Rechtswissenschaften

Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth


Fakultät III | Mitglied Forschungskommission

DRITTMITTELPROJEKTE

Der Wissenschaftsrat definiert Drittmittel als solche Mittel, die zur Förderung der Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Es spielt keine Rolle, ob sie einzelnen Wissenschaftlern oder der Hochschule selbst oder einer ihrer Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist es unerheblich, in welcher Weise gegebenenfalls die Verwaltung der Hochschule an ihrer Bewirtschaftung beteiligt wird. Die Gewährung von Drittmitteln beruht nicht auf einem Rechtsanspruch, sondern erfolgt durch die freie Entscheidung des Mittelgebers nach einer Begutachtung des Forschungsantrages im wettbewerblichen Umfeld.

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