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von links nach rechts: Professor Dr. Knut Latscha, Dekan der Fakultät 4, Vertrauensanwältin Frau Freiin von Neubeck,Prorektorin Professorin Dr.Judith Hauer

26.01.2024 | Besuch der Vertrauensanwältin auf dem Campus Villingen-Schwenningen

von links nach rechts: Professor Dr. Knut Latscha, Dekan der Fakultät 4, Vertrauensanwältin Frau Freiin von Neubeck,Prorektorin Professorin Dr.Judith Hauer

Am 25. Januar besuchte Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) auf dem Campus Villingen-Schwenningen.

Prorektorin Frau Professorin Dr. Judith Hauer hat sie auf dem Campus empfangen.

Frau von Neubeck hat im September 2023 ihr Amt als Vertrauensanwältin des Innenministeriums übernommen und steht als solche auch den Beschäftigten aller Dienststellen und Einrichtungen der Polizei des Landes zur Verfügung, damit auch allen Studierenden der HfPolBW.

An der HfPolBW hat sich eine Arbeitsgruppe etabliert, die sich mit dem Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz befasst, dazu forscht und insbesondere die Aufklärung, Prävention und die notwendigen Verfahrensregelungen und Unterstützungsangebote für Betroffene voranbringen möchte. Derzeit arbeitet die Hochschule in enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe  an einer Verfahrensregelung nach § 4 a LHG.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule hat gemeinsam mit der Hochschulleitung Rechtsanwältin von Neubeck eingeladen, um die Zusammenarbeit mit ihr auch offiziell zu starten, nachdem es bereits erste Besprechungen zwischen den Beteiligten gegeben hat. Der fachliche Austausch mit Rechtsanwältin von Neubeck wurde an diesem Vormittag in der Arbeitsgruppe mit der Hochschulleitung fortgesetzt.

Als ersten Schritt wurde vereinbart, dass auch an der Hochschule möglichst allen Mitarbeitenden, aber vor allem auch den Studierenden bekannt sein sollte, dass Rechtsanwältin von Neubeck als fachkundige und unabhängige Rechtsanwältin absolut vertraulich und kostenlos für eine Beratung zu dem Thema sexuelle Belästigung zur Verfügung steht. Hierzu sollen unter anderem auch zukünftige Studierende im Rahmen des Einführungsprogramms, aber auch im Rahmen der Vorlesungen, etwa in Führungswissenschaften, auf dieses zusätzliche Beratungsangebot hingewiesen werden.

Die Arbeitsgruppe plant daneben ein gemeinsames Studium Generale im Sommersemester 2024, das sich dieses Themas auch wissenschaftlich annehmen und Gelegenheit zum Austausch mit Rechtsanwältin von Neubeck geben soll. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Nähere Informationen zum Thema sowie zur Person  Frau von Neubecks können Studierende der HfPolBW unter diesem Link… erhalten.

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