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GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist Aufgabe und Qualitätsmerkmal von Hochschulen. Das Gleichstellungsteam unterstützt und berät die Hochschulleitung bei der tatsächlichen Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

  • Wir unterstützen die Hochschulleitung bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen sowie Studentinnen.
  • Wir haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Hochschulleitung.
  • Wir sind nicht weisungsgebunden.
  • Wir sind landes- und bundesweit vernetzt.
  • Wir sind bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die berufliche Situation von Frauen betreffen, frühzeitig zu beteiligen.
  • Alle Studierende und das wissenschaftliche Personal können sich jederzeit mit Anliegen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, ohne Einhaltung des Dienstweges, an uns wenden. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Wir beraten schon während des Studiums über Möglichkeiten der beruflichen Förderung von Frauen in Bezug auf Berufs- und Karrierewege.
  • Zusätzlich zur zentralen Ansprechperson der Hochschule bei Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie sind wir bei Bedarf bei der Suche nach individuellen Lösungen behilflich.
  • Wir beraten bei persönlichen Problemen im studentischen und beruflichen Kontext.
  • Studierende
  • Wissenschaftliches Personal

TEAM

Prof. Dr. Annina Baumgartner

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Silvia Oßwald-Meßner

stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Kriminalhauptkommissarin Arlette Sutter

stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Wir alle stehen als Ansprechpartnerinnen für gleichstellungsspezifische Fragestellungen der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) zur Verfügung.

Wir haben keine festen Sprechzeiten.

Gerne können Sie per Email oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.

Für sonstige Beschäftigte ist die Beauftragte für Chancengleichheit der HfPolBW zuständig.

Was bedeutet eigentlich „Gleichstellung“ von Frauen und Männern?

  • Während die formale Gleichberechtigung von Frauen und Männern längst erreicht ist, ist die tatsächliche Durchsetzung dieser Gleichberechtigung eine fortdauernde staatliche Aufgabe. Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz gibt es dem Staat auf, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken.

Daraus wird das Prinzip des Gender Mainstreaming abgeleitet, das den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder zugrunde liegt: Die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sind als Leitprinzip von allen Beschäftigten bei allen politischen und administrativen Gestaltungsprozessen zu berücksichtigen, um so die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu erreichen.


  • In ihrem Gleichstellungsplan stellt die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg dar, wie sie die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern fördert.

 

Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Querschnittsaufgabe aller Beschäftigten, insbesondere in Führungspositionen. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen unterstützen und beraten die Hochschulleitung gem. § 4 Abs. 3 S. 1 Landeshochschulgesetz bei der Umsetzung des verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellungsauftrags. Dabei ist die Gleichstellungsbeauftragte nicht an Weisungen gebunden.

Unsere Aufgaben umfassen:

  • Mitwirkung in allen zentralen Gremien der Hochschule
  • Mitwirkung bei allen Berufungsverfahren, Stellenbesetzungsverfahren und sonstigen personellen Maßnahmen
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Gleichstellungspläne und ihrer Zwischenberichte
  • Mitwirkung bei der Gestaltung der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit Verbänden wie der Landes- und Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten
  • Vernetzung mit den Beauftragten für Chancengleichheit der Dienststellen und Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes Baden-Württemberg
  • Ansprechpartnerinnen für alle Studierenden und das wissenschaftliche Personal der Hochschule zu gleichstellungsspezifischen Fragestellungen. Wir behandeln alle Anfragen vertraulich.

WEITERE INFORMATIONEN (PDF DOWNLOADS)

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