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BERATUNG & HILFEN

Im Alltag und im Berufsleben kann es vorkommen, dass jeder Mensch früher oder später auf Hilfe angewiesen sein kann. In unterschiedlichen Notlagen können Beschäftigte, Studierende oder Auszubildende an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg auf eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten zurückgreifen.

Nachfolgend wird ein Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg dargestellt:

Stefanie Sauter, Beauftragte für Chancengleichheit

Stefanie Sauter
Polizeihauptkommissarin 

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Hochschulleitung bei der Umsetzung.

Was bieten wir?

  • Frauen können sich jederzeit, ohne Einhaltung des Dienstweges, an uns wenden. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Wir haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung.
  • Wir sind nicht weisungsgebunden.
  • Wir sind landes- und bundesweit vernetzt.


Welche Themen bearbeiten wir?

  • Wir beraten über die Möglichkeiten der beruflichen Förderung von Frauen in Bezug auf Berufs- und Karrierewege.
  • Wir beraten Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege.
  • Wir beraten zu Arbeitszeitmodellen, Teilzeit, Homeoffice, Beurlaubung und Wiedereinstieg nach der Familienzeit sowie zu Elternzeit und Mutterschutz.
  • Wir sind bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die berufliche Situation von Frauen betreffen, frühzeitig zu beteiligen.
  • Wir beraten bei persönlichen Problemen im beruflichen Kontext.


Wen wollen wir erreichen?

  • Mitarbeiterinnen, die ein offenes Ohr benötigen,
  • Beschäftigte mit Familienpflichten,
  • Führungskräfte, in deren Bereich Mitarbeitende mit Familienaufgaben tätig sind sowie
  • Beschäftigte und Führungskräfte, die in der Personalentwicklung mitwirken und die auf die berufliche Förderung von Frauen Einfluss nehmen.

Aufgrund der Struktur der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mit ihren dislozierten Standorten ist für übergreifende Angelegenheiten der Gesamtpersonalrat zuständig. Neben dem Gesamtpersonalrat gibt es weitere Örtliche Personalräte an den Standorten Biberach, Böblingen, Herrenberg, Lahr/Bruchsal, Villingen-Schwenningen und Wertheim.

Erster Polizeihauptkommissar Berthold Kibler, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Hochschulefür Polizei Baden-Württemberg

Berthold Kibler
Erster Polizeihauptkommissar


Gesamtpersonalratsvorsitzender


 

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N. N.


Geschäftsstelle

Stefanie Sauter, Beauftragte für Chancengleichheit

Stefanie Sauter
Polizeihauptkommissarin 


 

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Lydia Ebner
Regierungsamtfrau

Als Ansprechpersonen für das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sind die "Betrieblichen Pflegelotsinnen" die Kontaktstelle für pflegende Beschäftigte sowie für Beschäftigte in der Pflegezeit.

Viele Menschen fühlen sich im ersten Moment überfordert, wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden. Die Pflegelotsinnen bieten in diesen Situationen Unterstützung für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Dabei geht es nicht um intensive Pflegeberatung. Diese sollte ausschließlich von professionellem Fachpersonal durchgeführt werden.

Die Pflegelotsinnen geben vielmehr eine erste Orientierungshilfe an die Hand, erteilen Auskünfte zu allgemeinen Pflegethemen und vermitteln an interne und externe Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen.

Dirk Bäuerle, Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten

Dirk Bäuerle
Polizeihauptkommissar


Gesamtvertrauensperson

Die Struktur der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg bringt es mit sich, dass es neben einer Gesamtschwerbehindertenvertretung auch örtliche Schwerbehindertenvertretungen für die Standorte Biberach, Böblingen, Lahr/Bruchsal, Herrenberg/Wertheim und Villingen-Schwenningen gibt.

Die Schwerbehindertenvertretung ist zuständig für schwerbehinderte, gleichgestellte, sowie auch präventiv von Krankheit, Schwer-/Behinderung betroffene Menschen. Hierzu zählen alle Mitarbeiterbeitende und Studierende.

Die Vertrauensperson und gegebenenfalls herangezogene stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung unterliegen der Schweigepflicht (SGB IX).

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