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BACHELOR-STUDIENGÄNGE

Dem Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst ist eine neunmonatige Vorausbildung an einem der Ausbildungsstandorte der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) vorgeschaltet.

Das Bachelorstudium mit den Schwerpunktbereichen „Schutzpolizei“ oder „Kriminalpolizei“ beginnt mit einem sechsmonatigen Praktikum bei einem Polizeipräsidium und findet danach zentral am Campus der HfPolBW in Villingen-Schwenningen statt. Mit diesem sogenannten „Verwendungsorientierten Studium (VOS)“ besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig für eine Karriere bei der Schutz- oder Kriminalpolizei zu entscheiden. Außerdem können die angehenden Kriminaloberkommissarinnen und Kriminaloberkommissare im neuen Studienzug „Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen / IT-Auswertungen“ einen weiteren Schwerpunkt setzen. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite: Kriminalpolizei & IT-Ermittlungen

Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Studiums wird die Abschlussbezeichnung „Bachelor of Arts (B.A.) – Polizeivollzugsdienst/Police Service“ verliehen.

Der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist über das „Erfahrungsbasierte Studium (EBS)“ an der HfPolBW möglich.

FAQ | Häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudium:

Für die Zu­las­sung zum Stu­dium ist der Institutsbereich Personalgewinnung in Böblingen zu­ständig; nä­here In­for­ma­tionen zu den Ein­stel­lungs­vor­aus­set­zungen, das Aus­wahl­ver­fahren sowie zur Be­wer­bung können auf der Karriereseite der Polizei Baden-Württemberg abgerufen werden.

1999 haben sich die europäischen Fachminister in Bologna darauf geeinigt, das Studium an den Hochschulen und an Universitäten im europäischen Raum zu vereinheitlichen, um insbesondere eine bessere Vergleichsmöglichkeit unter den Bildungseinrichtungen zu erreichen. Der Bachelor (von lat. baccalaureus für „junger Geselle“, „Junggeselle“) ist an europäischen Hochschulen der erste akademische Grad, der nach Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung vergeben wird.

Das Studium im Vorbereitungsdienst (für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger im gehobenen Polizeivollzugsdienst) gliedert sich in das Grundpraktikum (1. Semester), das Grundstudium (2.+3.Semester), das Hauptpraktikum (4. Semester) sowie das Hauptstudium (5.+6. Semester).

Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte absolvieren drei fachtheoretische Semester im Erfahrungsbasierten Studiengang.

Die Lehrveranstaltungen im Bachelor-Studiengang sind durch Module strukturiert. Ein Modul fasst eine oder mehrere Lehrveranstaltungen mit einem Lernziel zusammen und ist die Einheit, für die Leistungspunkte vergeben werden. Das Studium ist in mehrere Module gegliedert.

Über die Pflichtmodule hinaus bietet die Hochschule Wahlmodule von jeweils 90 bzw. 180 Arbeitsstunden an. Studierende können, entsprechend ihrer Interessen, jeweils ein bis zwei Angebote ihrer Wahl wahrnehmen. Die Studierenden können nach Abschluss der Wahlmodule darüber entscheiden, ob die erzielten Leistungen in die Berechnung der Abschlussnote mit einfließen sollen oder nicht.

Während des gesamten Studiums erfolgt eine Eignungsfeststellung nach jedem Modul. Diese Modulprüfungen finden in Form von Klausuren oder anderen hochschuladäquaten Prüfungsformen (insbesondere Hausarbeiten, Referate, Präsentationen, mündliche Prüfungen oder Projektarbeiten) statt. Im Rahmen des Wahlmoduls sind alle hochschulüblichen Prüfungsformen möglich. Hinzu kommen noch die Erstellung der Bachelorarbeit als wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des „Bachelormoduls“. Während des Studiums im Vorbereitungsdienst erfolgt zusätzlich im Grund- und Hauptpraktikum erneut nach jedem Modul eine Prognose über die persönliche und fachliche Eignung für eine Verwendung im gehobenen Polizeivollzugsdienst.

Die Primärbewertung erfolgt nach dem Punktzahlensystem (0 - 15 Punkte), wobei nur volle Punktzahlen zulässig sind. Hierbei maßgebend ist der § 31 APrO-gPVD. Modulprüfungen werden grundsätzlich durch eine Prüferin bzw. einen Prüfer bewertet. Analog zum fachtheoretischen Studium werden die Leistungen der Bachelorarbeit mit Punktzahlen bewertet. Im Studium im Vorbereitungsdienst wird während der Praktika für jedes Modul eine Eignungsprognose erstellt, wobei die Eignungsfeststellung nur zwischen geeignet und nicht geeignet unterscheidet.

In den Modulprüfungen müssen jeweils mindestens fünf Punkte erzielt werden. Zudem ist auch die Bachelorarbeit mit mindestens fünf Punkten zu bewerten.

Während des Studiums im Vorbereitungsdienst gilt ein Praxismodul als bestanden, wenn die Eignung für eine Verwendung im gehobenen Polizeivollzugsdienst attestiert wird.

Weitere Informationen können im Studienführer bzw. in der entsprechenden Prüfungsordnung und der dazugehörigen Studienordnung bzw. den Richtlinien nachgelesen werden.

Bei einer nicht bestandenen Modulprüfung ist eine einmalige Wiederholung möglich.

Wenn die Bachelorarbeit mit weniger als fünf Punkten bewertet wurde, ist eine Wiederholung möglich, wobei für die Bachelorarbeit dann ein anderes Thema und andere Betreuende gewählt werden müssen.

Während des Studiums im Vorbereitungsdienst kann ein Modul im Grund- oder Hauptpraktikum einmalig wiederholt werden, wenn die Eignung nicht festgestellt werden konnte und zu erwarten ist, dass sich die Beamtin oder der Beamte nach einer Wiederholung als geeignet erweisen wird.

Unter Bachelorarbeit versteht man international eine wissenschaftliche Arbeit, die für den Abschluss eines Bachelor-Studienganges verfasst wird. Die Bachelorarbeit dient dabei im Allgemeinen als Nachweis darüber, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, eine wissenschaftliche Arbeit selbstständig, aber unter Betreuung zu verfassen.

Die Zusammensetzung der Abschlussnote wird in § 34 und § 40 APrO-gPVD erläutert.

Für weitere Fragen stehen der Sachbereich Prüfungsamt/Bildungsbetrieb des Präsidialstabs der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg gerne zur Verfügung.

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