27.01.2025 | Kuratoriumssitzung an der Hochschule
Am Donnerstag, 23. Januar dieses Jahres, fand erstmals wieder nach längerer Pause eine Kuratoriumssitzung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) am Campus Villingen-Schwenningen statt. Seit Bestehen der Hochschule wurde diese nun bereits zum 41. Mal durchgeführt.
Neben den Kuratoriumsmitgliedern hatten auch Vertretungen aus dem Senat der Hochschule die Möglichkeit, an der Kuratoriumssitzung teilzunehmen.
Als Hausherr eröffnete Präsident Matthias Zeiser die Veranstaltung. Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz begrüßte in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Kuratoriums die Anwesenden anschließend offiziell.
Präsident Matthias Zeiser startete mit dem ersten Tagesordnungspunkt und stellte die wesentlichen Ereignisse des abgelaufenen Jahres 2024 in Bildern dar. Er ging dabei unter anderem auf die Begrüßungs- und Verabschiedungsveranstaltungen von Auszubildenden und Studierenden ein. Von ihm wurden zudem auch die wesentlichen großen Fortbildungsveranstaltungen am Campus und den Fortgang der Internationalisierung der Hochschule dargestellt. Die Nachwuchsgewinnung sowie ein Ausblick auf das bevorstehende Jahr 2025 rundeten seinen Beitrag ab.
Im zweiten Tagesordnungspunkt stellte Prof. Dr. Thomas Mößle zunächst das Kriminologische Forschungsinstitut Baden-Württemberg (KriFoBW) vor. Diese Forschungsstelle wurde in Kooperation mit dem Landespolizeipräsidium im Innenministerium an der HfPolBW eingerichtet. Er ging weiter auf die aktuellen Forschungsprojekte an der HfPolBW ein und stellte hierbei schwerpunktmäßig die durchgeführte erste landesweite Sicherheitsbefragung vor. Ein weiterer Tagesordnungspunkt beinhaltete die Darstellung von (Studiengangs-)Evaluationen an der HfPolBW. Studiendekan Prof. Dr. Berthold Kastner stellte den Sachstand dazu vor. Zur kontinuierlichen und spezifischen Weiterentwicklung der Studiengänge und ihrer Module finden dazu in regelmäßigen Abständen Befragungen von Studierenden und Lehrenden und im Bereich der polizeilichen Praxis statt. Gemäß § 9 Abs. 1 der Evaluations-Satzung HfPolBW ist die Durchführung einer Evaluation der Studiengänge verpflichtend.
Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass der gemeinsame Austausch im Kuratorium ein wichtiger und gewinnbringender Baustein der stetigen Hochschulentwicklung ist.